Die Sachverständigenorganisation 1. ARGE TPO e.V. prüft durch ihre bestellten Sachverständigen die wasserrechtlich prüfpflichtigen Anlagen auf der Basis des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG = Bundesrecht) und der jeweiligen Verordnung für Anlagen wassergefährdender Stoffe (VAwS) des betreffenden Bundeslandes Ab 1. August 2017 ausschließlich nach der Bundesanlagenverordnung AwSV.
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Weiterhin führen wir durch qualifizierte Referenten u.a. Seminare zur Erreichung der Fachbetriebszulassung gemäß § 62 AwSV durch. Diese Seminare werden mit einer Prüfung abgeschlossen, die gemeinsam mit der Betriebsbesichtigung und der Überprüfung einer Referenzanlage die Qualifizierung zum Fachbetrieb nach AwSV ermöglicht.
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Darüber hinaus veranstalten wir Seminare z.B. für Abscheideanlagen, Tankstellengestaltungen und weiter Fachgebiete nach Bedarf.
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Unsere Mitglieder und Sachverständigen sind neben der Bestellung zum Sachverständigen nach § 53 AwSV zum Teil auch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die verschiedenen Anlagenarten.
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Ebenso können einige unserer Mitglieder als Sachverständige zugelassener Überwachungsstellen mit Prüfungen nach der Betriebssicherheitsverordnung beauftragt werden.
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