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Amtlich anerkannte Sachverständigen Organisation nach § 22 M-VAwS - Zul BYLfU 11-4566-9263/2009 |
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Wussten Sie Schon: Von den Betreibern dieser Anlagen kommt immer wieder die Frage: “Was ist Vorschrift und betrifft dies auch mich bzw. meinen Tank?” oder “Mein Tank ist erst gereinigt worden, ist das ausreichend?” Ihren Heizöltank prüfen wir zuverlässig und kostengünstig. Dies gilt für alle Anlagen nach Wasserrecht für Behälter aus Stahl, Kunststoff und Beton zur Lagerung von Heizöl, Diesel und sämtliche wassergefährdenden Stoffe, sowie HBV-Anlagen. Die 1. ARGE TPO e.V. hat als bundesweit tätige Prüforganisation eine Niederlassung auch in Ihrer Nähe. Sie erhalten von uns die Sicherheit zum Betrieb Ihrer Tankanlage. Die 1. ARGE TPO e.V. liefert Ihnen die erforderlichen Nachweise für Behörden und Versicherungen. Wir prüfen natürlich nicht nur Heizöl- bzw. Dieseltanks, sondern alle wasserrechtlich relevanten Anlagen, wie z.B. Biogasanlagen, Hydraulische Aufzüge, Erdwärmesondenanlagen, Vorbehandlungsanlagen, Galvanikanlagen, Holzimprägnieranlagen, Lagerung von Säuren und Laugen usw. |
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