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Amtlich anerkannte Sachverständigen Organisation nach § 22 M-VAwS - Zul BYLfU 11-4566-9263/2009

Technische Prüforganisation

Für die wasserrechtlichen Prüfungen gelten derzeit die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen des jeweiligen Bundeslandes, z.B. in Bayern vom 28.12.2009, die hier heruntergeladen oder eingesehen werden können.

Darüber hinaus ist das Wasserhaushaltsgesetz Grundlage des Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen, das hier heruntergeladen oder eingesehen werden kann.

Derzeit wird eine neue Bundesverordnung als Ersatz für die Länder VAwS-en erarbeitet.

Diese, etwa im 4. Quartal 2012, in Kraft tretende VAUwS (oder ähnlich) wird unter anderem den Inhalt haben, dass alle Heizölverbraucheranlagen der Gefährdungsstufe B (Heizöllageranlagen von 1.000 bis 10.000 Liter) erstmalig und wiederkehrend prüfpflichtig werden, d.h. diese Anlagen müssen alle auf dem aktuellen Stand der Technik sein, Auffangräume müssen unbeschädigt und dicht sein usw.